Unternehmensgründung in Griechenland

 

Sie wollen  in Griechenland eine neue Niederlassung gründen oder für die bestehende Niederlassung Zweigniederlassungen einrichten? Wir helfen Ihnen und zwar von Anfang an: 

·          Sie erhalten von uns unseren Leitfaden Unternehmensgründung in Griechenland. 

·          Wir sorgen vorab dafür, dass Ihre Namens-, Marken- und Patentrechte in Griechenland geschützt werden. 

·          Wir sichern Ihre Internetpräsenz mit gr-Endung. 

·          Wir koordinieren Behördengänge, Gespräche und Verhandlungen. 

·          Wir organisieren die Suche nach Ihren neuen Büroräumen in Griechenland. 

·          Wir beraten Sie beim Abschluss der Mietverträge. 

·          Wir suchen zusammen mit professionellen Headhuntern nach den richtigen Mitarbeitern. 

·          Wir erledigen den juristischen Part der Unternehmensgründung:  Entwurf der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrags, notarielle Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals, Eintragung im Handelsregister. 

·          Wir weisen unsere oder Ihre Steuerberater an, die Gesellschaftsgründung beim Finanzamt zu erledigen.

·          Wir betreuen Sie juristisch bei allen nach Gründung der Gesellschaft aufkommenden Fragen.   

·          Wir sorgen dafür, dass Sie als Geschäftsführer keinen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. 

·          Wir koordinieren und delegieren Marketing- und Werbemaßnahmen.

Wir stehen mit Ihnen in Kontakt und informieren Sie schriftlich in wöchentlichen Berichten über den Fortschritt unserer gemeinsamen Bemühungen.