Unternehmensgründung in Griechenland
Sie wollen in Griechenland eine neue Niederlassung gründen oder für die bestehende Niederlassung Zweigniederlassungen einrichten? Wir helfen Ihnen und zwar von Anfang an:
· Sie erhalten von uns unseren Leitfaden Unternehmensgründung in Griechenland.
· Wir sorgen vorab dafür, dass Ihre Namens-, Marken- und Patentrechte in Griechenland geschützt werden.
· Wir sichern Ihre Internetpräsenz mit gr-Endung.
· Wir koordinieren Behördengänge, Gespräche und Verhandlungen.
· Wir organisieren die Suche nach Ihren neuen Büroräumen in Griechenland.
· Wir beraten Sie beim Abschluss der Mietverträge.
· Wir suchen zusammen mit professionellen Headhuntern nach den richtigen Mitarbeitern.
· Wir erledigen den juristischen Part der Unternehmensgründung: Entwurf der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrags, notarielle Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals, Eintragung im Handelsregister.
· Wir weisen unsere oder Ihre Steuerberater an, die Gesellschaftsgründung beim Finanzamt zu erledigen.
· Wir betreuen Sie juristisch bei allen nach Gründung der Gesellschaft aufkommenden Fragen.
· Wir sorgen dafür, dass Sie als Geschäftsführer keinen Haftungsrisiken ausgesetzt sind.
· Wir koordinieren und delegieren Marketing- und Werbemaßnahmen.
Wir stehen mit Ihnen in Kontakt und informieren Sie schriftlich in wöchentlichen Berichten über den Fortschritt unserer gemeinsamen Bemühungen.