Europäischer Vollstreckungstitel

Ein weiteres Instrument der grenzüberschreitenden Vollstreckung wurde mit dem Europäischen Vollstreckungstitel geschaffen (EG Verordnung 805/2004). Sein entscheidender Vorteil besteht darin, dass er gleich in dem Mitgliedstaat beantragt und erstellt wird, in dem auch die Klage eingereicht wurde. Mit einer Übersetzung des Europäischen Vollstreckungstitels und der Entscheidung des Gerichts kann dieser Titel in jedem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) vollstreckt werden. Der Anwendungsbereich des Europäischen Vollstreckungstitels ist allerdings auf unbestrittene Geldforderungen aus dem Zivil- und Handelsrecht beschränkt.