Europäischer Mahnbescheid

Der Europäische Mahnbescheid (EG Verordnung 1896/2006) wird ab dem 12.12.2008 EU-Bürgern die Möglichkeit bieten, in einem anderen EU-Mitgliedsland ein vereinfachtes europäisches Mahnverfahren einzuleiten. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 12.12.2008 anbieten zu können. Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie hier.