Europäischer Vollstreckungstitel / Europäischer Mahnbescheid
Vollstreckung deutscher Urteile in Griechenland
Das bisher umfassendste Instrument der europäischen grenzüberschreitenden Vollstreckung wurde mit der europäischen Verordnung 44/2001 geschaffen. Die Verordnung ermöglicht es, Urteile, die in einem Mitgliedstaat der EU ergangen sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu vollstrecken. Sie können daher gegen Ihren Schuldner in Deutschland klagen und anschließend in dessen Immobilie in Griechenland vollstrecken. Grundvoraussetzung der Vollstreckung ist allerdings, dass das deutsche Urteil nach den Vorgaben der europäischen Verordnung von den griechischen Gerichten für vollstreckbar erklärt wird.
Europäischer Vollstreckungstitel
Ein weiteres Instrument der grenzüberschreitenden Vollstreckung wurde mit dem Europäischen Vollstreckungstitel geschaffen (EG Verordnung 805/2004). Sein entscheidender Vorteil besteht darin, dass er gleich in dem Mitgliedstaat beantragt und erstellt wird, in dem auch die Klage eingereicht wurde. Mit einer Übersetzung des Europäischen Vollstreckungstitels und der Entscheidung des Gerichts kann dieser Titel in jedem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) vollstreckt werden. Der Anwendungsbereich des Europäischen Vollstreckungstitels ist allerdings auf unbestrittene Geldforderungen aus dem Zivil- und Handelsrecht beschränkt.
Europäischer Mahnbescheid
Der Europäische Mahnbescheid (EG Verordnung 1896/2006) wird ab dem 12.12.2008 EU-Bürgern die Möglichkeit bieten, in einem anderen EU-Mitgliedsland ein vereinfachtes europäisches Mahnverfahren einzuleiten. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 12.12.2008 anbieten zu können. Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie hier.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (EG Verordnung 861/2007) wird ab dem 01.01.2009 eingeführt und gibt Ihnen das Recht, bei Forderungen, die 2000 € nicht überschreiten mit einem standardisierten, vereinfachten schriftlichen Verfahren gegen einen Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der EU vorzugehen. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 01.01.2009 anbieten zu können. Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie hier.