IMMOBILIEN IN GRIECHENLAND

Private Immobilien

Sie planen Ihren Zweitwohnsitz oder Ihr eigenes Feriendomizil in Griechenland zu erwerben? Wir helfen Ihnen gerne von Anfang an. Informieren Sie sich bei uns nach guten Lagen mit funktionierender Infrastruktur, guter Flughafenanbindung und einem angemessenen Preisleistungsverhältnis.

Darüber hinaus sollten Sie beim Grundstückskauf in Griechenland einige, insbesondere juristische, Besonderheiten beachten, um sicher zu stellen, dass der Immobilienerwerb ohne böse Überraschungen abläuft.

  • Bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages in Griechenland müssen grundsätzlich sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer von einem Rechtsanwalt vertreten werden (Anwaltszwang).
  • In Griechenland ist das nationale Grundbuch (Ethniko Ktimatologio) gerade in der Entstehungsphase. Nur gewisse Gebiete sind bereits erfasst. In allen anderen Gebieten wird das Eigentum in den sog. Katasterämtern eingetragen.
  • Die in den griechischen Katasterämtern geführten Transkriptionsbücher erzeugen keinen öffentlichen Glauben, d.h. beim Kauf vom Nichtberechtigten wird, anders als bspw. in der BRD, nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Katasteramtsregister fingiert.

Daher ist vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages unbedingt die Rechtslage, wie sie sich aus dem Katasteramt ergibt, zu prüfen. Diese Prüfung ist nach griechischem Recht nur Rechtsanwälten vorbehalten.

  • In Grenzgebieten ist, aus sicherheitspolitischen Gründen, u.U. eine Genehmigung für den Kauf einer Immobilie erforderlich.

Unser Team - in dem auch Rechtsanwälte tätig sind, die sowohl über die deutsche, als auch über die griechische Anwaltszulassung verfügen - berät Sie gerne und umfassend auf Deutsch in Bezug auf Ihren bevorstehenden Immobilienerwerb.  

  • Wir prüfen für Sie die Rechtslage der in Frage kommenden Objekte in den Katasterämtern, um einen reibungslosen Eigentumserwerb sicher zu stellen.
  • Wir stehen Ihnen bei den Kaufverhandlungen bei und vertreten Sie bei der Kaufvertragsunterzeichnung vor dem griechischen Notar (Anwaltszwang).
  • Wir holen für Sie möglicherweise erforderliche Genehmigungen ein und bereiten alles bis zur Vertragsunterzeichnung vor.
  • Wir kümmern uns im Anschluss um die Umschreibung des notariellen Kaufvertrags in das Katasteramt mit der sich der Eigentumsübergang vollzieht.
  • Wir prüfen, ob das Grundstück tatsächlich bebaubar ist und der Meeresblick tatsächlich unverbaut bleibt.

Rufen Sie uns an, wenn Sie einen Immobilienerwerb anstreben, wir beraten Sie gerne, und nicht nur juristisch!

 

Gewerbeimmobilien

Bei Projekten, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern, bilden wir ein starkes Team von deutschsprachigen Experten. Im Bereich Expansion von Einzelhandelsketten bringt Expansionsberater Konstantin Vollbach von Immoconsult (www.immoconsult.gr) sein Fachwissen und seine langjährige Erfahrung mit ein, ebenso wie das Archiktur und Projektplanungsbüro Mavvidis + Partners (www.mavvidis.com) im Bereich Realisierung von Großvorhaben. 
Wir betreuen Sie darüber hinaus in: 

·          Planung und Betreuung von Investitionsvorhaben im Bereich der gewerblichen Immobilien (Einkaufsmärkte, Energieparks und Ferienanlagen).

·          Objektbezogene Markt- und Standortanalysen sowie Machbarkeitsanalysen.

·          Vollständige Abwicklung des Immobilienerwerbs und Eintragung ins Grundbuch.

·          Beratung beim Kauf und Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften.

·          Erlangung von Bau- und Betriebsgenehmigungen.

·          Beratung bei der Abfassung und Durchführung von Bauverträgen.

·          Vorbereitung von Mietverträgen für Ankermieter und sonstige gewerbliche Mieter der Projekte.

 

Verwaltung

Als besondere Dienstleistung übernehmen wir für Sie die Verwaltung von größeren Wohnanlagen oder gewerblichen Einheiten. In dem Zusammenhang sorgen wir für eine renditeorientierte Optimierung des Objekts und erledigen für Sie alle notwendigen Behördengänge, inklusive der jährlichen Steuererklärung.