Erben in Griechenland

Eine Erbschaft in Griechenland stellt heutzutage auch für Staatsangehörige anderer Staaten, längst keine Ausnahme mehr dar. Oft ist es das Ferienhaus oder der Zweitwohnsitz des Erblassers, für das es nun die Eigentumsverhältnisse zu regeln gilt. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Erben erst spät von Ihrer Erbschaft in Griechenland erfahren und den Betroffenen fehlen schon oft die einfachsten Informationen.

 

  • Was hat der Erblasser hinterlassen?

  • Wo genau befinden sich die vererbten Immobilien?

  • Was sind die Immobilien oder Sachwerte, die vererbt wurden, überhaupt wert?

 

Hinzu kommen juristische Schwierigkeiten und Fragestellungen.

 

  • Kann und muss ich in Griechenland einen Erbschein beantragen? oder

  • Kann ich meinen deutschen bzw. österreichischen Erbschein oder meine schweizerische Erbbescheinigung in Griechenland anerkennen lassen?

  • Ist bei einer in Griechenland gelegenen Erbschaft griechisches Erbrecht anwendbar?

  • Gibt es womöglich ein Testament?

  • Muss ich die Erbschaft in Griechenland annehmen? oder

  • Kann ich die Erbschaft in Griechenland ausschlagen und innerhalb welcher Fristen?

  • Bis wann muss ich mein Erbe dem griechischen Finanzamt melden?

  • Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Griechenland?

  • Muss ich die geerbten Immobilien beim griechischen Grundbuchamt umschreiben lassen?

 

Gerne beantworten wir Ihnen diese und andere Fragen, die sich Ihnen diesbezüglich stellen und nehmen Ihnen darüber hinaus auch alle bürokratischen Hürden ab. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur bestmöglichen Verwaltung Ihres Erbes. Wir zeigen Ihnen auch Wege zur steueroptimierten Übertragung Ihres Erbes an die eigenen Nachkommen.


Senken Sie Ihre eigene und auch die künftige Steuerbelastung Ihrer Nachkommen in Griechenland, indem Sie Teile Ihres immobilen Vermögens schon zu Lebzeiten auf Ihre Erben übertragen. Das griechische Steuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung für den Erben zu senken. Profitieren Sie u.a. von der niedrigen Schenkungssteuer in Griechenland.

 

  • Wir erstellen Gutachten im Griechischen, Deutschen und Englischen Erbrecht
  • Wir beraten umfassend, unter Berücksichtigung der steuerlichen Belastung, sowohl für den Erblasser, als auch für den Erben
  • Wir suchen für Sie das Erbe des Verstorbenen in ganz Griechenland auf
  • Wir sorgen dafür, dass Sie auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden
  • Wir beraten Sie bei der Regelung der eigenen Erbfolge
  • Wir vertreten Sie vor Gericht, so dass Sie das Erbe bekommen, das Ihnen zusteht

 

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